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  • Die Goethe-Gesellschaft in Japan vergibt den Goethe-Preis für hervorragende Aufsätze zu Goethe und seiner Zeit an jüngere Forscher. Mitglieder der Goethe-Gesellschaft unter 35 Jahren sind berechtigt, sich um den Preis zu bewerben.

  • Eingereichte Aufsätze sollten grundsätzlich unveröffentlicht sein. Bereits veröffentlichte Aufsätze werden nur mit ausdrücklicher Empfehlung der Mitglieder zugelassen.

  • Das Manuskript sollte elektronisch (Computer) erstellt sein und 50 Seiten im Format DIN A4 (Schrift: Times New Roman, 12Pkt., Seitenränder oben, unten, rechts und links jeweils 3cm) nicht überschreiten. Eine Zusammenfassung von ca. 100 Wörtern ist beizufügen.

  • Fünf Fotokopien des Originalmanuskripts sind mit Angabe vom Geburtsdatum sowie einem einfachen Curriculum Vitae des Verfassers einzureichen; eingereichte Materialien werden nicht zurückgegeben

  • Der Einsendeschluß (Ende Dez. ) ist einzuhalten. Der Preis beinhaltet den Goethe-Preis sowie die Aufenthaltskosten für 5 Wochen beim Deutschen Literaturarchiv in Marbach (im Collegienhaus) inklusive der Reisekosten für Hin- und Rückreise. Gegebenenfalls werden für ausgezeichnete Aufsätze Präsidenten-Preise vergeben.

  • Die Bekanntmachung der Verleihung erfolgt im nächsten Jahr und die Verleihungszeremonie findet bei der Generalversammlung der Goethe-Gesellschaft statt. Die aufgenommenen Aufsätze werden in voller Länge, ggf. jedoch nur auszugsweise, im Goethe-Jahrbuch veröffentlicht.

  • Die Bewerbungsvorschrifteen, die im Goethe-Jahrbuch, Berichte angegeben sind, verlieren hiermit ihre Gültigkeit.

                                                                                                                          

                                                   

Goethepreis

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